Pressemitteilung
Braunschweig
21.09.2009
Stellungnahme des gewerkschaftlichen Arbeitskreises zur beabsichtigten
Vergabe der Sanierung von 14 Objekten
(9 Schulen, inkl. 2 Schulsporthallen und 3
Kindertageseinrichtungen) an einen privaten
Investor
(Der Arbeitskreis setzt sich aus VertreterInnen des Stadtelternrates, der Gewerkschaften verdi und GEW zusammen, sowie dem DGB)
Die Stadtverwaltung Braunschweig plant in dem aktuell bundesweit größten PPP-Projekt 9 Schulen und 3 Kindergärten zu sanieren und für 25 Jahre an private Gesellschaften abzugeben.
Zunächst 5 Fakten:
1. - Es ist falsch, zu erwarten, dass der private Investor eigenes Geld mit bringt und in Braunschweig investiert.
- Richtig ist, dass die Stadt Braunschweig die Möglichkeit erhält Investitionen zeitlich zu strecken, in dem sie über 25 Jahre hinweg Zahlungen an den Investor leistet. Dabei wird gerne ausgeblendet, dass die Möglichkeit bestände über die KfW-Bank Kredite abzurufen, die für die Stadt insgesamt günstiger kämen als die Finanzierung über Dritte. Die Stadt zahlt somit für die Finanzierungsleistung der Investoren eine Extra-Obulus, der zwischen 1,5-4% liegt. Die Kommune tilgt auch nebst Zinsen diese Kredite, die sie im Auftrag des Bauträgers mit Einredeverzicht (d.h. mit der Garantie den Zahlungen regelmäßig ohne Abstriche nachzukommen) z. B. bei der KfW Bank oder Geschäftsbanken beantragt hat.
2. - Es ist falsch, dass private Investoren
mit weniger Geld bessere Leistungen erbringen
können.
- Richtig ist, dass private Gesellschaften geringere Löhne zahlen, als Kommunen.
- Richtig ist, dass private Gesellschaften sog. SubunternehmerInnen Verträge anbieten sollen innerhalb des Endsendegesetzes und Tarif gebunden, mit geringen Verdienstmöglichkeiten für z. B. das Braunschweiger Handwerk. (Aus den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Neu-bau des ECE-Centers hat die Stadt auf Druck des heimischen Handwerks offenbar gelernt.)
- Richtig ist, dass private Gesellschaften standardisierte Bauverfahren anwenden, die zu Kosteneinsparungen führen. Für individuelle Umbaumaßnahmen (z. B. Bauen nach pädago-gischen Gesichtspunkten) in Absprache mit Schulen vor Ort, wird es kaum Möglichkeiten geben, es sei denn, es wird durch die Stadt nachfinanziert. Dafür spricht auch die starke Orien-tierung der Stadt auf das Auswahlkriterium niedrigste Kosten, das wenig Spielraum für Qualitäten lässt.
3. - Falsch ist, dass es mit rechten
Dingen zu geht.
- Richtig ist, dass die Stadt auf die Gründung einer Projektgemeinschaft verzichten wird, weil dies "eine erhebliche Verkomplizierung des Verfahrens durch zusätzliche Vorgaben für die Bieter mit sich bringen." würde. " Die Komplexität und ggf. höhere finanzielle Eigenbeteiligung der Bieter könnte das Marktinteresse und den Wettbewerb einschränken." Zugleich verzichtet die Stadt auf "zusätzlich…gesellschaftsrechtliche Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte …" (zitiert aus der Ratsvorlage v. 22.09.2009)
Es ist also überhaupt nicht geplant, dass die Bieter sich mit hohem Eigenkapital beteiligen. Ebenso wird von einer demokratischen Kontrolle und Information, womöglich unserer gewählten VolksvertreterInnen im Rat, abgesehen. Auch Verwaltung hat in Zukunft nur ein vertraglich sehr eingeschränktes Zugriffsrecht auf die Zustände in den sanierten Schulen.
4. - Falsch ist, dass dies nur der Anfang
der städtischen Sanierungsmaßnahmen von öffentlichen Gebäuden
ist.
- Richtig ist, dass 8 von 77 Schulen saniert werden sollen. Die Stadt wird dafür in Zukunft jährlich 10,3 Mio. € für Tilgung,Zinsen, laufende Bauunterhaltung und Sanierungskosten ausgeben. Nicht hinzugerechnet sind hierbei die Preisgleit- und Wertsicherungsklauseln in dem Vertragswerk, die jedes Jahr die Zahlungsverpflichtungen ansteigen lassen. Diese Mittel sind fest für 25 Jahre gebunden. Für die 69 Schulen die nicht saniert werden, stehen in den kommenden 25 Jahren jährlich 1,3 Mio. € für Sanierungen zur Verfügung. Bei verschlechterter Haushaltslage können es auch weniger sein.
5. -
Richtig ist, dass private
Gesellschaften einen Überschuss erzielen müssen, den sie an ihre
GesellschafterInnen(Aktionäre) jährlich abzuführen
haben.
Aber welche Gründe sprechen anscheinend dafür, die Schulsanierung in
Braunschweig, an private Großinvestoren zu
vergeben?
Es sind vordergründige optische Gründe, die die
jeweiligen Ratsmehrheiten dazu verführen, diesen letztendlich erheblich teueren
Weg, zu beschreiten. Die durch PPP fest gebundenen Investitionssummen reduzieren
schlagartig den zur Verfügung stehenden jährlichen Haushalt für alle weiteren
Maßnahmen. Ratenzahlungen, gestreckt auf 25 Jahre fallen für die jährlichen
Haushalte zunächst noch vertretbar ins Gewicht. Allerdings, wird die zu zahlende
Endsumme beträchtlich höher sein, als eine Finanzierung in
Eigenerstellung durch die Kommune, nach 25 Jahren werden es über die gesamte
Laufzeit des Projektes mindestens 257,5 Mio. € sein. Realistisch betrachtet kann von einem 300
Mio.-Projekt gesprochen werden.
Für dieses Geld erhält die Stadt sanierte Gebäude, sowie die Betriebsleistung für 25 Jahre. Ob die Sanierungsmaßnahmen abschließend sind, lässt sich derzeit nicht absehen. Der Betrieb der betroffenen Schulen wird zudem für 25 Jahre von einer privaten Gesellschaft organisiert. 50,8 Stellen werden in Zukunft bei dem privaten Anbieter beschäftigt, nicht mehr bei der Stadt (rechnerisch ermittelte Zahlen): 13 Schulhausmeister, 30 Reinigungskräfte, 7,8 Stellen im Gebäudemanagement. Hinzu kommen noch Stellenanteile für die Pflege der Außenanlagen oder auch in den Querschnittsbereichen der Stadtverwaltung, die z. B. für diese Beschäftigten tätig waren.
Dadurch, dass sich die Stadt in den kommenden 25 Jahren nicht mehr um die betroffenen Schulen kümmern muss, wird auch das Fachwissen über diese Gebäude in private Hände ge-legt, die kompetenten Ansprechpartner sitzen nicht mehr im Rathaus, sondern in den Firmenzentralen in Frankfurt oder Stuttgart. Möglicherweise werden aber auch die Verträge weiter verkauft, so dass dann die Ansprechpartner in Schanghai sitzen können.
Unsere von vielen Baufachleuten geteilte Auffassung bleibt, dass die bewährte Trennung von Planen & Bauen, Finanzieren & Betreiben die bessere Alternative ist. Wenn die verschiedenen Ebenen der Wertschöpfungskette nicht nur von einem Monopolisten erbracht werden, ist dies immer noch die beste Lösung, um zu optimalen Ergebnissen zu kommen.“
Bonmot 1 am Rande: falls die neue Bundesregierung eine MWST-Erhöhung beschließen sollte, hat in Zukunft die Stadt die Differenz zur erhöhten Steuer zu zahlen, nicht der private Betreiber, der zahlt weiterhin 19 %.
Bonmot 2 am Rande: Auf Seiten der Stadt verbleiben im Wesentlichen Kontroll- und Mit-wirkungsobliegenheiten. Für die Übernahme der Controllingaufgaben wurde auf Basis von Erfahrungswerten während der gesamten Betriebsphase der Bedarf für eine Stelle ermittelt.
Die Stadtverwaltung erhofft sich 5 % bis 10 % Ersparnis, wenn die Schulen im PPP-Verfahren saniert werden. Eine Mehrwertsteuererhöhung würde diesen Prozentsatz allerdings mindern. Ebenso mindert sich die Ersparnis zugunsten der Stadt bei eigener Finanzierung z.B. über die KfW-Bank. Hinzu kommen noch weitere Kosten wie beispielsweise die einkalkulierten Risikokosten, die hohen an den Privaten zu zahlenden Instandhaltungsquoten (die weit über dem liegen, was die Stadt normalerweise investiert und für alle Schulen investieren kann), oder die hohen bisher angefallenen Projektkosten. Ein Betrieb der städtischen Schulen durch den Schulträger Stadt Braunschweig ist neben der wirtschaftlichen Frage (wobei die städtischen Dienstleister gut mithalten könnten) in jedem Fall sinnvoller, als die Fremdvergabe an private Unternehmen, dafür liegen ausreichend Erfahrungsberichte aus vielen Kommunen vor. Nur eine öffentliche Dienstleistung erhält demokratische Einflussmöglichkeiten fern ab von 25 jährigen Vertragswerken und privatwirtschaftlicher Gewinnmaximierungsabsicht.
DGB
SON
Wilhelmstraße 5
38100
Braunschweig
Tel.:
0531/48096-0
| Anhang | Größe |
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| Stellungnahme .doc | 37.5 KB |